Zur Zeit werden häufig Fragen zum Thema „Schule“ an den Kreis Heinsberg gerichtet – sowohl über uns Krisenstabsmitglieder wie auch über das Bürgertelefon oder per E-Mail.

Auch wenn den Schulen ein Informationsblatt des Gesundheitsamtes vorliegt, seien an dieser Stelle noch einmal die wichtigsten Punkte dieser Handlungsempfehlungen genannt:

=> Wer unter Erkältungs- oder Magen-Darm-Symptomen leidet, darf die Schule nicht betreten. Dies gilt für Schülerinnen und Schüler genauso wie für das Personal der Schule. Bei jeglicher Symptomatik soll unverzüglich telefonischer Kontakt mit dem Hausarzt aufgenommen werden, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Unabhängig von einer eventuellen Testung gilt dann eine 14tägige Quarantäne. Die betroffenen Personen sollen sich in das Kontaktformular des Gesundheitsamtes auf der Homepage des Kreises eintragen.

=> Der Verdacht oder das Auftreten einer Coronavirus-Infektion bei Personal, Schülerinnen und Schülern ist durch die Schulleitung innerhalb von 24 Stunden dem Gesundheitsamt namentlich zu melden.

Es gelten weiterhin alle Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln. Auch an den Schulen gilt die Devise: Abstand halten, Gruppenbildung vermeiden, Mindestabstand einhalten. Ebenso sind Händeschütteln oder andere Begrüßungsrituale zu vermeiden. Des Weiteren ist eine regelmäßige und gründliche Händehygiene wichtig.

Das Gesundheitsamt des Kreises Heinsberg empfiehlt nach Möglichkeit für alle in der Schule das Tragen eines Mund-Nasenschutzes sowohl für Lehrkräfte, Betreuungspersonal wie auch die Schülerinnen und Schüler.

Die Handlungsempfehlungen für Einrichtungen wie Schulen, Kindertagesstätten, Alten- und Pflegeheime etc. finden sich zum Download hier: https://www.kreisheinsberg.de/buergerservice/schlagwortindex/?ID=906

Quelle: Pressemitteilung des Kreises Heinsberg vom 30. April 2020